Hinweisgebersystem
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Um Hinweisen auf Verstöße mit Risiken für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, haben wir das Hinweisgebersystem eingerichtet.
Zu Regelverstößen mit Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Person gewährleistet.
Wie wird ein Hinweis bearbeitet?
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende der Meldestelle prüfen alle Meldungen auf mögliche Regelverstöße gründlich und gehen ihnen systematisch nach.
- Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Der gemeldete Sachverhalt wird geprüft. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen möglichen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete interne Untersuchung des Falls durchgeführt.
- Nach Abschluss der Prüfung bewertet die Meldestelle die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens geeignete Folgemaßnahmen aus.
- Das Unternehmen trifft geeignete Maßnahmen, um die Regelverstöße abzustellen.
Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen, sofern Sie keine anonyme Meldung abgegeben haben, unverzüglich mitgeteilt.
Welchen Meldekanal gibt es?
Sie können Meldungen zu Regelverstößen über das Hinweisgebersystem abgeben.
Weitere Informationen und Bedienungshinweise erhalten Sie beim Aufruf des Systems.